Hinter den Mauern der bischöflichen Amtsgebäude wurden derweil Maßnahmen anderer Art ausgeheckt. Auch das Verbreiten von Boshaftigkeiten – und gerade das! – will sorgfältig vorbereitet sein. Am 20. Juni 1982 erscheint schließlich im Würzburger Katholischen Sonntagsblatt ein ganzseitiger Artikel unter der Überschrift „Für Schäden keine Haftung!“ Verantwortlich für den Artikel zeichnet zwar eine „Hausfrau“ (in Wirklichkeit ist sie Journalistin) namens Jutta Falke. Doch ein beigefügter Kasten („Klärungshilfen für Katholiken“) wies den Weg zum eigentlichen Drahtzieher: „Das große Zeichen – die Frau aller Völker“ steht da zu lesen – und der Würzburger Filiale dieser spiritistisch angehauchten katholischen Mariensekte 23) stand Franz Graf von Magnis vor. Der Würzburger Bischof Scheele hatte ihn bzw. seine Organisation in der Diözese Würzburg mit der „Aufklärung“ über „Sekten“ betraut.Der Artikel zeigt, wohin die Reise gehen wird, auch in den darauffolgenden Jahren: Die Kirche denkt nicht im Traum daran, sich inhaltlich oder theologisch mit den göttlichen Offenbarungen des Christus-Gottes-Geistes wirklich auseinanderzusetzen. Statt dessen werden dem Leser von Anfang an glatte Unwahrheiten aufgetischt. So wird etwa behauptet, bei den im Heimholungswerk Jesu Christi angebotenen Heilungen durch Gebet und Glauben werde Heilung „versprochen“. Oder es wird dort behauptet, man sei „die einzig wahre Kirche Jesu Christi“. Beides ist unwahr. Sogleich geht der Angriff aber auch in Richtung der Person der Prophetin Gottes – notdürftig verbrämt mit einigen herablassenden, in ihrer Scheinheiligkeit geradezu peinlich wirkenden Worten: „Ein lieber, guter, harmloser Mensch, Hausfrau und Mutter wie du und ich, gründet eine ‚Kirche’ ...“ (Das dürfen in der katholischen Kirche schließlich nicht mal Männer! Aber nichts liegt Gabriele ferner, als eine Kirche gründen zu wollen.) Sie lasse sich zu einer „willenlosen Marionette degradieren“, verbreite „Lügen“ (welche, wird allerdings nicht gesagt) und säe „Hass“. Letzteres sollte sich wohl auf die aufklärenden Vorträge über Tatsachen aus der Kirchengeschichte beziehen.
Im September 1982 tritt Magnis dann selber an die Öffentlichkeit, indem er nämlich unter dem Namen seiner „Arbeitsgemeinschaft Das große Zeichen“ eine „Kritische Stellungnahme“ zum „’Heimholungswerk Jesu Christi’ oder auch ‚Innere Geist-Jesu-Kirche’“ herausgibt. „Bereits im Titel offenbart sich der gräflich-sträfliche Umgang mit der Wahrheit: Nicht einmal den Begriff Innere Geist=Christus-Kirche vermag er richtig abzuschreiben.“ 24) Was der Graf über Gabriele schreibt, trieft nur so von Hohn, Falschheit und Herablassung: Sie sei eine „bedauernswerte, unserem Gebet anvertraute Frau“, und deshalb erscheine „eine öffentliche Auseinandersetzung mit ihr uns grausam und unbarmherzig ...“
Tut Magnis hier nicht unfreiwillig etwas kund, was sich in seiner Gefühlswelt abspielen mag? So in etwa: „Sei froh, dass du heute lebst. In einer anderen Zeit wären wir grausam und unbarmherzig mit dir verfahren“?
Man könnte auch sagen: „Sei froh, dass wir dich heute nur schmähen und Unwahrheiten über dich verbreiten.“ Denn von Verdrehungen und dreisten Unwahrheiten wimmelt es auch in dieser Schrift. So wird Gabriele unterstellt, sie bezeichne sich selbst als „spiritistisches Medium Jesu“. Oder es wird indirekt behauptet, in der Lehre des Universellen Lebens gäbe es keinen persönlichen Gott.25)
Die Kampagne gegen Gabriele und das Heimholungswerk Jesu Christi wird nun über Monate fortgesetzt. Im Oktober 1982 ist im Sonntagsblatt zu lesen: Wo man sich ohne die „Amtsautorität“ der Kirche mit dem Phänomen des Inneren Wortes befasse, dort lauere das „Dämonische“ auf den Menschen. (Wie sich die Aussagen gleichen! Schon die damaligen Schriftgelehrten warfen Jesus von Nazareth vor, Er stünde mit dem „Obersten der Dämonen“ im Bunde.) Der Katholik habe das Recht, sich von „Menschen mit einer fixen Idee ...fernzuhalten“, wenn die „Gefahr der Ansteckung besteht“.Auch hier blitzt es wieder durch, das Mittelalter: Damals hatte man als Katholik nicht nur das „Recht“, sondern man hatte bei Todesandrohung die „verdammte Pflicht und Schuldigkeit“ („verdammt“ im wörtlichen Sinne), sich von „Ketzern“ fernzuhalten – denn diese konnten schließlich jedermann „anstecken“.
