Wie notorisch ein Kirchenvertreter wie Behnk versucht, den Angehörigen einer religiösen Minderheit die materielle Basis zu entziehen, sieht man an einem weiteren Beispiel: Noch im März 2006 hetzte Behnk in der Münchner Bild-Zeitung gegen einen von Nachfolgern des Nazareners geführten Marktstand auf dem Viktualienmarkt in München. „Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Öko-Stand“ lautete die Bild-Schlagzeile, die groß auf allen Zeitungskästen der Stadt angeheftet war, natürlich auch rund um den Marktplatz.100)
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr: Scheiterhaufen sind heute überflüssig. Die Flammen des Rufmords können heute statt dessen aus Zeitungs-Kästen züngeln oder aus einer Talkshow, einem Fernsehmagazin, und spielend ein Millionenpublikum erreichen.
Als die Nachfolger des Jesus von Nazareth sich mit einem Flugblatt gegen diese Hetze zur Wehr setzten, bekam der Unterzeichner dieses Handzettels prompt eine polizeiliche Hausdurchsuchung in früher Morgenstunde sowie einen Prozess wegen Beleidigung der Kirche an den Hals. Dieser mag nicht zuletzt deshalb einigermaßen glimpflich ausgegangen sein, weil die Glaubensgemeinschaft sich mit friedlichen Demonstrationen zur Wehr setzte und weil internationale Filmteams auf die wachsende Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland aufmerksam machten.
Ein Kirchenvertreter hingegen ist – trotz zahlreicher Strafanzeigen, die diesbezüglich erstattet wurden – noch nie wegen beleidigender Äußerungen gegen das Universelle Leben oder die Prophetin Gottes oder wegen Verunglimpfung der urchristlichen Glaubensanschauung vor Gericht gestellt worden. Davor zucken Staatsanwälte bis heute zurück; da haben sie plötzlich Blei in den Fingern.
Übrigens: Die Jagd auf von „Ketzern“ betriebene Marktstände und Läden ist unter Theologen bis in unsere Tage zu einem regelrechten „Volkssport“ geworden, zu einer Art „Breitensport“, bei dem auch sonst völlig unauffällige Pfarrer und Pfarrerinnen einmal richtig „hinlangen“ dürfen. Moralische Bedenken brauchen sie keine zu haben, denn „Ketzer“ sind ja keine vollwertigen Menschen – das scheint jedenfalls die Einstellung zu sein: Wer wahllos auf sie eindrischt, erwischt immer den „Richtigen“. Und der eilfertigen Dienstbarkeit der Lokalpresse (es passiert ja sonst nichts Aufregendes) dürfen sie sich umgehend sicher sein.
In dem Buch „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“ ist diesem zweifelhaften Hau-den-Lukas-Vergnügen ein eigenes Kapitel (S. 176 ff.) gewidmet – das freilich nur eine Momentaufnahme darstellt.101) Eifrige Theologen, Journalisten und Politiker sorgen beständig für „Nachschub“ an neuen Beispielen.
Besonders skurril ist das Verhalten des lutherischen Pfarrers und CSU-Stadtrats Peter Bielmeier, der im Frühjahr 2004 allen Ernstes forderte, die Stadt Nürnberg möge einen von Nachfolgern des Jesus von Nazareth betriebenen Marktstand auf dem Hauptmarkt verbieten. Der Lutheraner verstieg sich sogar zu der aberwitzigen „Begründung“, Nürnberg, als „Stadt der Menschenrechte“ könne sich einen solchen Marktstand „nicht erlauben“. Als ob sein Antrag, der an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte erinnert, nicht gerade ein Indiz dafür wäre, wie gefährdet offenbar die Menschenrechte in Deutschland noch immer sind.
Vollends lächerlich wird jedoch der Vorstoß der CSU-Fraktion, wenn man weiß, dass auf demselben Markt ein Stand des katholischen Klosters Plankstetten steht. Ein Vergleich der beiden Stände lohnt sich: Bei der „Ketzerfirma“ arbeiten keineswegs nur Anhänger des Universellen Lebens, sondern Angehörige verschiedenster Nationen und Glaubensrichtungen. In einem Kloster hingegen darf es nur Katholiken geben. Angestellte der „Ketzer“ erhalten den vollen Arbeitslohn im tariflichen Rahmen und sind voll sozialversichert – im Gegensatz zu den Insassen von Klöstern, die in der Regel nur ein Taschengeld erhalten und geringfügig pauschal versichert sind. Auf dem Klosterstand wurde zudem des öfteren für Gottesdienste und Einkehrtage im Kloster geworben – was ihnen niemand ankreidete, was aber die „christlichen“ Politiker von der CSU dem „ketzerischen“ Stand unterstellten, obwohl solches dort nicht vorkommt.
Dementsprechend verlief auch das von der CSU angeregte „Prüfungsverfahren“ im Sande – denn eine rechtliche Möglichkeit, einem anständigen Markthändler wegen seines Gebetbuches die Lizenz zu entziehen, gibt es in unserem Land gottlob bislang nicht.
Doch der Irrsinn geht weiter. Noch während das hier vorliegende Buch geschrieben wird (im April 2009), versucht in Bad Homburg, um nur das neuste Beispiel zu erwähnen, ein protestantischer Pfarrer namens Stefan Schrick von sich reden zu machen. Der junge Mann steht gerade vor einer Beurteilung durch das Presbyterium seiner Kirchengemeinde – und da kommt ihm in den Sinn, er könne sich ja auf Kosten einer religiösen Minderheit ein wenig in Szene setzen. Er schaut ins Internet, findet die üblichen Behnkschen Lügenmeinungen, bei Fragner oder anderswo, dichtet einiges hinzu – und die Taunuszeitung druckt es umgehend ab. Deren Journalistin ist zuvor am örtlichen Marktstand, dessen Betreiber dem Universellen Leben nahe steht, aufgekreuzt, ohne sich jedoch als solche erkennen zu geben. Bringen tut sie von den Aussagen des jungen Marktverkäufers ohnehin fast nichts – das könnte die Anwürfe des Pfarrers ja entkräften.
Doch auch Ketzer Jagen will gelernt sein. Die Zeitung handelt sich prompt eine Gegendarstellung und eine Unterlassungsverpflichtung ein, weil der Pfarrer in seinem Übereifer nicht nur die üblichen – als gerade noch als erlaubte Meinungsäußerungen getarnten – Verunglimpfungen, sondern auch nachweisbar falsche Tatsachenbehauptungen von sich gab, etwa: Das Universelle Leben werde vom Verfassungsschutz beobachtet, oder: Das Universelle Leben sei der Betreiber des Marktstandes. Einem Profi wie Behnk oder Fragner wäre das sicher nicht passiert.
Aber die Auswirkungen sind dennoch spürbar: So mancher Kunde versteht den Wink mit dem kirchlichen Zaunpfahl, lässt sich einschüchtern und macht um den Stand mit den wohlschmeckenden und bekömmlichen vegetarischen Nahrungsmitteln schweren Herzens erstmal wieder einen Bogen.
