Pfarrer treibt Firma in den Ruin

Auch Pfarrer Fragner aus Uengershausen (s.o. S. 191) beteiligt sich eifrig an der Kampagne gegen die Schule, deren Verfassungstreue auch er, mit wortgleichen Lügenmeinungen wie Behnk, öffentlich in Zweifel zieht. Schulbehörden und Eltern lassen sich dadurch in ihrer positiven Beurteilung der Schule zwar bis heute nicht beeinflussen. Doch andernorts hat Fragner mit seiner Methode größeren Erfolg: Als eine von Nachfolgern des Nazareners geführte Firma im Jahr 2005 eine Umfinanzierung einiger Immobilien plant, platzt ein bereits mit einigen Banken ausgehandeltes Finanzierungspaket in letzter Minute: Die Bankmanager hatten Fragners Sammelsurium im Internet angeklickt. Die Firma klagte auf Schadensersatz.

Die deswegen angerufenen Gerichte untersagten zwar die weitere Verbreitung der beanstandeten Falschaussagen, auf dem angerichteten Schaden ließen die Richter aber das Opfer sitzen. Sie fanden nichts dabei, dass auf „Verbindungen“ von Firmen zu Glaubensgemeinschaften hingewiesen werde – und zwar weil „mittlerweile viele Menschen Kontakte zu Glaubensgemeinschaften jeglicher Art und deren Aktivitäten kategorisch ablehnten“, so zitiert der Main-Post-Journalist Tilman Toepfer aus einem Urteil. Die Überschrift: „Landeskirche darf über UL-Aktivitäten aufklären“ (11.12.06).

„Aufklären“ – so kann man also Stimmungsmache gegen Andersgläubige auch nennen. Wer über Jahre hinweg dafür gesorgt hat, dass „mittlerweile“ (ein aufschlussreiches Wort) viele Menschen aufgewiegelt und aufgehetzt sind, das bleibt außen vor. Das könnte den Lesern ja die Augen öffnen.

Fragner ist auch in dieser Beziehung ein eifriger Lehrling des Gesellen Behnk. Denn dieser hat sich längst einen Namen als Geschäftsschädiger im kirchlichen Auftrag gemacht. Im Jahr 1997 sorgt er durch das beharrliche Verbreiten von Gerüchten dafür, dass die Firma EDV für Sie, deren Mitarbeiter überwiegend dem Universellen Leben nahestehen, schließen muss und zehn Mitarbeiter auf der Straße stehen.99) Die Firma hatte jahrelang fachkundig und ohne jede Beanstandung die Software von Arztpraxen betreut – bis es dem Inquisitoren Behnk einfiel, er müsse dringend davor warnen, dass diese Firma die Daten von Arztpraxen zu „Sektenzwecken“ missbrauchen könnte.

Wie gesagt: Keinerlei Anlass, keinerlei Beweis für eine solch bösartige Unterstellung – nur der Glaube der EDV-Fachleute, der dem Pfarrer nicht passte. Das lateinische Sprichwort: Audacter calumniare, semper aliquid haeret (Verleumde nur kühn, es wird schon etwas hängen bleiben) erwies sich einmal mehr als Behnks Wahlspruch für seine „Seelsorgearbeit“.

In diesem Fall waren es zwar nicht die Ärzte, die der Firma den Garaus machten – die hätten ihre zuverlässigen Computer-Betreuer gerne behalten. Aber es war der Software-Lizenzgeber, der glaubte, dem öffentlichen Druck nachgeben zu müssen, und schließlich die Kündigung der Lizenz aussprach. Auch hier scheiterte der Versuch der vorsätzlich ruinierten Firma, wenigstens Schadensersatz von der Kirche zu erhalten. Die Gerichte stuften die Verbreitung solcher Gerüchte kurzerhand als „Meinungsäußerung“ ein. Offenbar bekommen manche Richter unwillkürlich Angst (Wovor eigentlich? Etwa vor der „ewigen Hölle“?), wenn sie – und sei die Sachlage noch so glasklar – gegen die Kirche entscheiden müssten.



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(C) Freie Christen für den Christus der Bergpredigt 2009

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